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   AG Hersbruck, 27.10.2017 - 3 C 297/16   

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https://dejure.org/2017,52936
AG Hersbruck, 27.10.2017 - 3 C 297/16 (https://dejure.org/2017,52936)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 27.10.2017 - 3 C 297/16 (https://dejure.org/2017,52936)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 3 C 297/16 (https://dejure.org/2017,52936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HKVO § 7, § 11
    Verfahren wegen Betriebskosten aus einem Wohnraummietverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.10.2017 - 3 C 297/16
    Eine analoge Anwendung auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung kommt nach der Rechtsprechung des BGH nicht in Betracht, da nicht festgestellt werden kann, dass die insoweit geschaffene Regelungslücke auch planwidrig ist (ausführlich hierzu: BGH, Urteil vom 15.03.2017, VIII ZR 5/16).
  • LG Siegen, 12.05.2015 - 1 S 121/11

    Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.10.2017 - 3 C 297/16
    Allerdings ist nach Auffassung des Gerichts auch nach Inkrafttreten von § 7 Abs. 1 Satz 3 HKVO zumindest dann auf die Ausnahmetatbestände des § 11 HKVO zurückzugreifen, wenn die Verbrauchserfassungsrate wie hier extrem niedrige einstellige Werte erreicht (vgl. LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015, 1 S 121/11; Wall, jurisPR-MietR 4/2012, Anm. 2; AG Neubrandenburg, Urteil vom 05.06.2012, 6 C 675/11).
  • AG Neubrandenburg, 05.06.2012 - 6 C 675/11

    Heizkostenabrechnung bei fehlerhafter Verbrauchserfassung durch hohe

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.10.2017 - 3 C 297/16
    Allerdings ist nach Auffassung des Gerichts auch nach Inkrafttreten von § 7 Abs. 1 Satz 3 HKVO zumindest dann auf die Ausnahmetatbestände des § 11 HKVO zurückzugreifen, wenn die Verbrauchserfassungsrate wie hier extrem niedrige einstellige Werte erreicht (vgl. LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015, 1 S 121/11; Wall, jurisPR-MietR 4/2012, Anm. 2; AG Neubrandenburg, Urteil vom 05.06.2012, 6 C 675/11).
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